Solarpflicht in der Schweiz: Was Eigentümer wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2026 verschärft das Musterlösung der Kantone im Energiebereich (MoPEC) die Anforderungen an die Solarenergie für Gebäude in der Schweiz. Konkret bedeutet das: Nicht mehr nur Neubauten sind betroffen, sondern zunehmend auch Eigentümer, die eine Solaranlage installieren müssen oder dies zumindest ernsthaft prüfen sollten.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht betrifft in erster Linie Neubauten, die einen Teil ihrer geeigneten Dachfläche mit einer Solaranlage ausstatten müssen. Sie erstreckt sich aber auch auf umfassende Dachsanierungen: Wird ein Dach vollständig erneuert oder betrifft die Sanierung mehr als die Hälfte der Dachfläche, kann je nach Kanton dieselbe Pflicht gelten.
Einige Kantone — insbesondere Genf, Waadt, Zürich und Bern — wenden strengere Vorschriften an als das eidgenössische Minimum, teilweise bereits vor 2026 in Kraft. Die genaue Regel hängt somit vom Kanton ab, in dem sich das Gebäude befindet, nicht von einem einheitlichen gesamtschweizerischen Standard.
Und bei Stockwerkeigentum (PPE)?
Betrifft die Solaranlage die gemeinschaftlichen Teile eines Gebäudes — typischerweise das Dach —, gilt die Entscheidung als übliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeit einer Stockwerkeigentümer- gemeinschaft. Sie kann daher von der Eigentümerversammlung nach den üblichen Mehrheitsregeln beschlossen werden, wie jede andere Dachinstandhaltung auch.
Genau hier zeigt sich in der Praxis oft die Schwierigkeit: Eine Versammlung muss über eine mögliche Pflicht abstimmen, ohne immer über eine objektive Einschätzung des Dachzustands, des tatsächlichen Solarpotenzials oder der zu erwartenden Kosten zu verfügen.
Wie die Machbarkeit vorab geprüft werden kann
Vor der Installation oder als Reaktion auf eine Sanierungspflicht ermöglicht eine erste Luftaufnahme, den Zustand der Dachdeckung, ihre Ausrichtung, mögliche Verschattung und sichtbare Hindernisse (Kamine, Dachfenster, Aufbauten) zu prüfen, die das tatsächliche Solarpotenzial des Gebäudes beeinflussen.
Genau das ermöglicht eine Dachinspektion per Drohne: eine schnelle und dokumentierte Beobachtung des Daches — sowohl nützlich, um einer Sanierungspflicht zuvorzukommen, als auch um eine Versammlungs- entscheidung auf einer faktischen Grundlage statt auf groben Schätzungen vorzubereiten.
Für Stockwerkeigentümergemeinschaften, die ihrer Versammlung ein vollständiges Dossier vorlegen müssen, kann diese Diagnose auch Teil eines umfassenderen Entscheidungsdossiers sein, das Dachzustand, Solarpotenzial und Kostenschätzung vereint — siehe unseren Artikel zum PPE-Dossier.
Zusammenfassung
Die Solarpflicht beschränkt sich nicht mehr nur auf Neubauten: Grössere Dachsanierungen können je nach Kanton ebenfalls betroffen sein. Für Stockwerkeigentümergemeinschaften vermeidet eine objektive Beurteilung des Daches vor dem Versammlungsbeschluss eine Abstimmung in Unsicherheit.